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   LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99   

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LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 KSchG; § 5 KSchG; § 278 BGB; § 85 Abs. 2 ZPO
    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Ehrenamtlicher Beauftragter einer Fachgewerkschaft als Prozessbevollmächtigter eines gekündigten Arbeitnehmers; Rechtsschutzstelle der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Ehrenamtlicher Beauftragter einer Fachgewerkschaft als Prozessbevollmächtigter eines gekündigten Arbeitnehmers; Rechtsschutzstelle der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 40
  • BB 2001, 1205
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zurechnung des Verschuldens des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).

    Riebles Konstruktion, wonach der Arbeitnehmer mit der Wahrung der Klagefrist eine Obliegenheit gegenüber sich selbst erfülle, ist vom LAG Hamm im Beschluss vom 21.12.95 (- 5 Ta 602/94 - § 5 KSchG Rn. 73) überzeugend widerlegt worden.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    In der Anrechnung eines Fremdverschuldens bei einem selbst nicht säumigen Arbeitnehmer liegt deshalb nach zutreffender Auffassung eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten (Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 KSchG Rn. 5; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke a.a.O., S. 613 ff. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 123, 129) [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] .
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Deshalb wird von ihm unter anderem verlangt, dass er sich nach der Möglichkeit einer Gegenwehr gegen die ihm unberechtigt erscheinende Kündigung auch dann erkundigt, wenn ihm die Klagefrist unbekannt ist (BAG 26.08.93 - 2 AZR 376/93 -NZA 94, 281).
  • RG, 03.11.1938 - IV 135/38

    1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Auch aus § 278 BGB lässt sich nicht der Grundsatz ableiten, jeder Vertreter habe für ein Verschulden seines Bevollmächtigten oder sonstigen Vertreters in jedwedem Rechtszusammenhang einzutreten, wovon das LAG Hamm (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Reichsgericht (RGZ 158, 357, 360) ausgegangen ist.
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Nach der wohl überwiegend vertretenen Auffassung wird zwar die Zurechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten vor Klageerhebung über § 85 Abs. 2 ZPO mit der Begründung bejaht, die 3-Wochen-Frist sei jedenfalls auch als prozessuale Frist zu verstehen (vgl. BAG 26.06.1986 AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969).
  • BVerwG, 05.05.1999 - 4 B 35.99
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Das Argument, es gehe nicht an, zwischen der Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters, des Erfüllungsgehilfen im Rahmen des materiellen Rechts nach § 278 BGB und der Zurechnung nach §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO einen Freiraum zu schaffen, in dem ein Vertreterverschulden nicht zugerechnet werde (Löwisch § 1 KSchG Rn. 5), entspricht zwar der zutreffenden allgemeinen Erwägung, dass jeder, der sich am Rechtsverkehr beteiligt, für Personen einzustehen hat, die erkennbar sein Vertrauen genießen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht 05.05.1999 - 4 B 35/99 - NVwZ 2000, 65).
  • LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Dazu zählen neben Rechtsanwälten die Rechtsschutzstellen der Gewerkschaften (vgl. LAG Bremen 23.07.99 - 4 Ta 48/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 96).
  • LAG Hamburg, 03.06.1985 - 1 Ta 5/85

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigunsschutzklage; Versäumen der Klagefrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).
  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 Ta 274/93

    Nachträgliche Klagezulassung; Klagefrist; Fristversäumnis; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld bei Einkommen eines plichtversicherten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Das LAG Berlin (28.08.78 - 9 Ta 7/78 - BB 1979, 167 f.) hat eine analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO damit begründet, der Norm liege der Gedanke zugrunde, dass eine Partei, die ihren Rechtsstreit durch einen Vertreter führen lasse, in jeder Weise so zu behandeln sei, als wenn sie den Prozess selbst geführt habe.
  • LAG Berlin, 28.08.1978 - 9 Ta 7/78
  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".S. hierzu statt vieler etwa die Beobachtungen schon bei Wolfgang Grunsky, (Fn. 67) [1.]: "tiefgreifende Meinungsverschiedenheit", "Verschärfung des Tons"; Max Vollkommer, in: Friedhelm Farthmann/Peter Hanau/Udo Isenhardt/Ulrich Preis, Festschrift für Eugen Stahlhacke (1995), S. 599, 601: "Die Vertreter der verschiedenen Standpunkte stehen sich inzwischen in 'Lagern' schroff gegenüber.

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".

  • LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Auch nach erneuter Prüfung ist ohne Differenzierung hinsichtlich der Frage, ob der Gewerkschaftsbeauftragte ehrenamtlich tätig geworden ist oder nicht (so gleichfalls und zu Recht auch LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98 m. w. H. auf die Rechtsprechung) daran festzuhalten, dass § 85 Abs. 2 ZPO auf die Klagefrist des § 4 KSchG nicht, auch nicht entsprechend anzuwenden ist.

    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).

    Dass die D. GmbH alsdann mit der Durchführung der Klage beauftragt wurde, liegt innerhalb der gewerkschaftlichen Organisationssphäre und entzieht sich den Einflussmöglichkeiten des Klägers (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

  • LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens

    b) Die Verschuldenszurechnung scheitert auch nicht daran, dass im Zeitpunkt des Verschuldens des früheren Bevollmächtigten der Klägerin mangels Klageinreichung noch kein Prozessrechtsverhältnis bestand (a.A. LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG ).

    Gerade in diesem Verfahren hat die Arbeitsgerichtsbarkeit selbst den Gesetzgeber wiederholt aufgefordert, für Rechtsklarheit zu sorgen (vgl. nur LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG, Leitsatz 2).

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02

    Voraussetzungen einer nachträglichen Zulassung einer verspätet erhobenen

    Ein Vertreterverschulden bei der Versäumung der Klagefrist kann ihm über § 85 Abs. 2 ZPO nicht zugerechnet werden, solange kein Prozessrechtsverhältnis begründet ist (Bestätigung von LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

    Im Beschluss vom 27.07.2000 (5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98), auf dessen ausführliche rechtliche Erwägungen Bezug genommen wird, ist das Gericht davon ausgegangen, dass die unmittelbare Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO ein Prozessrechtsverhältnis voraussetzt, an dem es vor Klageerhebung gerade fehlt.

  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Neben dem LAG Hamm und dem LAG Hamburg hat in neuerer Zeit auch die 5. Kammer des LAG Niedersachsen die Zurechnung von Anwaltsverschulden abgelehnt (Beschluss des LAG Niedersachsen vom 27. Juli 2000 - 5 Ta 799/99 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 98).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 28.12.2004 - 11 Ta 285/04
    Hierfür spricht sich Rieble in seiner Anmerkung zum Beschluss des LAG Hamm vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 - (in LAGE Nr. 65 zu § 5 KSchG) aus, während die gegenteilige Ansicht beispielsweise durch das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - in LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG) oder Friedrich in KR, 7. Auflage, § 5 KSchG, Rz. 69 a vertreten wird.
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 6 Ta 2245/01

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der

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